• 06442 / 92205 -04 (-03)
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Regionalbudget

Das Regionalbudget

Aufruf Regionalbudget 2024 - Förderangebot für Kleinstprojekte

In der LEADER-Region Lahn-Dill-Wetzlar wird es für 2024 wieder ein Förderangebot für kleinere Projekte geben, ein sogenanntes „Regionalbudget“.

Auf der Grundlage dieses Förderangebotes können Projekte in den verschiedensten Themenbereichen, u.a. Daseinsvorsorge, Freizeit, Kultur, lebenslanges Lernen, Tourismus und Bioökonomie unterstützt bzw. gefördert werden.
Wichtige Schwerpunkte hierbei sind die Stärkung von ehrenamtlichen Angeboten, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen regionalen AkteurInnen. 
Alle vorliegenden Projektideen stehen in einem Wettbewerb zueinander, die Entscheidung über eine Förderung wird zentral durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region getroffen. 

In Hessen soll den LEADER-Regionen 2024 ein noch nicht festgelegtes Regionalbudget zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.


Diese Fördermaßnahme ist für kleine Projekte
zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro vorgesehen.


Die Förderquote beträgt 80% und der Eigenanteil 20%. Ob sich diese Quote auf Brutto oder Netto bezieht hängt davon ab, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Was kann gefördert werden?

Im Vordergrund steht die Förderung von innovativen Projektideen und Maßnahmen. 

Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen.

Beispiele

  • Anschaffung von Beamer und Leinwand für Jugendraum, DGH, etc.
  • Gestaltung des Außenbereichs eines Heimatmuseums, etc.
  • Ausbau einer Grillhütte (keine Sanierung)
  • Anschaffung eines Zeltes für Dorffeste
  • Ausstattung von Dorfplätzen mit Sitzgelegenheiten, Überdachungen, etc.
  • Anschaffung von Kühlregalen, Kühlschränken, etc. für Dorfladen
  • Anlegen von Blühflächen und Aufstellen von Insektenhotels auf Dorfplätzen
  • Infotafeln und Sitzmöbel an Wander- oder Radwegen
  • EDV/Medientechnik für Naturschutzzentrum, etc.
  • Lastenfahrrad für Dorfgemeinschaft
  • Mobiler Dorfladen

Was kann nicht gefördert werden?

  • Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 Euro netto
  • Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, etc.)
  • Gebrauchte Gegenstände
  • Verbrauchsmaterial
  • Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
  • Lebende Tiere und einjährige Pflanzen
  • Kommunale Pflichtaufgaben

Wie funktioniert die Förderung?

Die Entscheidung, ob ein Projekt über das Regionalbudget gefördert werden soll, obliegt dem Entscheidungsgremium der Region Lahn-Dill-Wetzlar. Das Projektauswahlverfahren orientiert sich an den Vorgaben des Landes Hessen und ist in der gleichen Art und Weise durchzuführen wie die Auswahl der LEADER-Projekte. Dabei ist die Transparenz der Projektauswahl, die mindestens 50-prozentige Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten im Auswahlverfahren sicher zu stellen.

Die nächsten Schritte:

Beschreiben Sie Ihr Projekt in der Projektanmeldung.docx und formulieren Sie dabei auch klare Ziele, die mit dem Projekt verfolgt werden sollen.

Klären Sie mit dem Regionalmanagement, ob für dieses Projekt eine Förderung über das Regionalbudget in Frage kommt.

Sollte das Projekt in die Fördermaßnahme Regionalbudget passen, konkretisieren Sie Ihr Vorhaben, klären Sie, ob Genehmigungen erforderlich sind, ermitteln Sie die genauen Kosten und klären Sie die Finanzierung des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des gesamten Projektes. Bei Baumaßnahmen über eine Kostenschätzung nach DIN 276 oder über Angebote für jedes Gewerk, bei Anschaffungen und Dienstleistungen über Angebote. Die Kosten, die über Angebote nachgewiesen werden, müssen durch ein Vergleichsangebot plausibilisiert werden (mindestens 1 vergleichbares Angebot). Internetrecherche ist zulässig und kann über Screenshots nachgewiesen werden. Versandkosten sind förderfähig.

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Sie haben eine Projektidee, die Sie 2024 umsetzen möchten? Dann können Sie sich ab sofort beraten lassen und die Antragsunterlagen vorbereiten.
Bis zum 04.03.2024 müssen vollständige Antragsunterlagen beim Regionalmanagement vorliegen.

Danach wird das Entscheidungsgremium die Projekte auswählen, die aus dem Regionalbudget 2024 gefördert werden sollen und das gesamte Regionalbudget beantragen.

Nachdem das Gesamtbudget bewilligt wurde, schließt die Region mit den ProjektträgerInnen Weiterleitungsverträge und erteilt die „Starterlaubnis“.

Die Umsetzung des Projektes und die Abrechnung der Kosten müssen bis zum 15.10.2024 erfolgt sein.

Zeitstrahl

04 Mar 2024

Einreichung der Unterlagen

04 Mar 2024

20 Mar 2024

Projektauswahl

durch Entscheidungsgremium

01 Apr 2024

Beantragung

des Regionalbudget durch Lahn-Dill-Wetzlar

01 Apr 2024

Bewilligung

durch AlR Lahn-Dill-Kreis

Ca. Anfang Mai

Projektstart

Ca. Anfang Mai

Projektumsetzung

15 Okt 2024

Abrechnung

Projektträger mit Lahn-Dill-Wetzlar

15 Okt 2024

15 Nov 2024

Abrechnung

Lahn-Dill-Wetzlar mit AlR LDK

Regionalbudget Infoblatt

image

Das Regionalbüro berät Sie gerne zu Fragen der Förderung und stellt bei Bedarf den Kontakt zu den beteiligten Behörden her.

Kontaktieren Sie uns:

Regionalmanagerin Mercedes Bindhardt

Solmsbachstr. 5 (Bachtrompeter)
35606 Solms

06442 / 92205 -04 (-03)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!